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Einliegerwohnung
Eine Einliegerwohnung ist eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim. Gegenüber der
Hauptwohnung in diesem Eigenheim hat die Einliegerwohnungen eine eher untergeordnete
Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage für eine Einliegerwohnung bildet das
Wohnungsbaugesetz. So muss eine Einliegerwohnung nicht zwingend gegenüber der
Hauptwohnung abgeschlossen sein, allerdings muss sie selbständig vermietbar sein. Aufgrund
der Ansprüche an eine abgeschlossene Wohnung, sind jedoch Einliegerwohnungen kaum
noch vermietbar, weshalb sie in der Praxis abgeschlossen im Sinne des Baugesetzes sind.
Verfügt die Einliegerwohnung neben der Abgeschossenheit auch eine feste Kochmöglichkeit
und auch abgeschlossene sanitäre Anlagen, wird im steuerrechtlichen Sinn von einem
Zweifamilienhaus gesprochen. Einliegerwohnungen dienten früher überwiegend der
Vermietung für Landarbeiter, die auf einem Bauernhof angestellt waren. Um dem
Wohnungsmangel nach dem Zweiten Weltkrieg entgegenzuwirken, wurde durch das Erste
Wohnungsbaugesetz sogar der Einbau von Einliegerwohnungen in neuen Einfamilienhäusern
zwingend vorgeschrieben. Im Bezug auf die Kündigung von Mietverhältnissen eine
Einliegerwohnung betreffend, gibt es besondere gesetzliche Vorschriften. So benötigt der
Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung kein berechtigtes Interesse, um dem Mieter zu
kündigen. Nach wie vor liegt der Bau einer Einliegerwohnung voll im Trend. Teilweise
werden vom Staat für eine gemischt genutzte Wohnimmobilie steuerliche Vorteile
eingeräumt. Zudem können bei einer Bankfinanzierung die Mieteinnahmen als zusätzliches
Einkommen berücksichtigt werden. Steuerlich geltend gemacht werden können solche
Baumaßnahmen aber nur dann, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten der
Immobilie den unterschiedlichen Gebäudeteilen bzw. Wohneinheiten ganz eindeutig
zugeordnet werden können. Zudem muss auch der Gebäudeteil, der die Einliegerwohnung
beherbergt, mit einem gesonderten Darlehen finanziert werden und auch sämtliche
Bauleistungen müssen der Einliegerwohnung separat zugeordnet werden. Die klare Trennung
beider Wohneinheiten ist hierbei das A und O.